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PVC-Recycling – seit Jahrzehnten bewährte Praxis

Die Fibel über elastische Bodenbeläge

Neue EU-Chemikalienverordnung

Fogging - Das Phänomen der schwarzen Wohnungen

FEB präsentiert Entwurf einer Belagsfibel

Kunden-Zufriedenheitsanalyse über elastische Bodenbeläge

Fachpresse-Round-Table-Event in Frankfurt

FEB Informationen zur neuen EU-Chemikalienverordnung

REACh-Verordnung

Information zur REACh-Verordnung, EG 1907/2006

REACh steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals; also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Es handelt sich dabei um eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist.

Als EU-Verordnung besitzt REACh gleichermaßen und unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten Gültigkeit.

Bei den von uns hergestellten Bodenbelägen handelt es sich nach der REACh-Verordnung um „Artikel“. Dies ist die gültige Definition für „jedes Objekt, dem eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt gegeben wurde, damit es für einen bestimmten Zweck verwendet werden kann“.

Vorregistrierungspflicht nach der REACh-Verordnung

Artikel unterliegen keiner Vorregistrierungspflicht. Allerdings unterliegen Stoffe, die im Herstellungsprozess der Bodenbeläge eingesetzt werden, der Vorregistrierungspflicht, sofern diese heute und zukünftig eingesetzt werden. Die FEB-Mitgliedsunternehmen stehen deshalb im Kontakt mit allen relevanten Lieferanten, um sicherzustellen, dass die Bodenbeläge mit registrierten Stoffen hergestellt werden.

Stoffe mit einem hohen Gesundheits- oder Umweltrisiko

Die europäische Chemikalienbeörde ECHA veröffentliche Ende Oktober 2008 erstmalig eine Liste  „Stoffe mit einem hohen Gesundheits- oder Umweltrisiko“. Die Liste kann ständigen Veränderungen unterliegen. Die jeweils gültige Liste wird unter www.echa.eu geführt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Informationspflicht an Kunden

Die von den FEB-Mitgliedsunternehmen angebotenen Bodenbeläge enthalten in der Regel keine Stoffe mit einem hohen Gesundheits- oder Umweltrisiko. Sollten einzelne Artikel Stoffe dieser Liste enthalten, werden diese auf den technischen Datenblättern ausgewiesen, sofern Ihr Anteil mehr als 0,1% Massengewicht beträgt.

Um auf mögliche Veränderungen in der Liste zeitnah reagieren zu können, finden Sie die jeweils aktuellen technischen Daten auf den homepages der FEB-Mitglieder.

Gemäß REACh bedarf es bei Artikeln keiner Kennzeichnung in Form von Sicherheits-Datenblättern.

Weitere Informationen finden Sie unter  www.unternehmen.de. Oder fragen Sie einfach den Technischen Service der verschiedenen FEB-Mitgliedsunternehmen. Kontaktdaten und Telefon-Nummern finden Sie im Menue „Die Mitglieder“.


Downloads:

REACh-Informationen vom Fachverband der elastischen Bodenbelagshersteller e. V. (pdf, 348 kb)

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