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FEB Aktuell
 News / Aktuelles
12.2009 Neue Mitglieder, neue Fördermitglieder und Stärkung der Anwendungstechnik

08.2009 Absatz 1. Halbjahr 2009 über Vorjahresniveau

11.2008 FEB: Vorstand wiedergewählt

06.2008 FEB gründet Arbeitsgruppe „Residential“

03.2008 FEB – Marktzahlen 2007: Trend zu hochwertigen Produkten

03.2008 FEB: Markus Deimling neues Mitglied der AG Marketing

01.2008 Gutachter widerspricht Öko-Test

01.2008 Elastische Bodenbeläge ökologisch top

10.2007 FEB: Kostenspirale belastet die Branche

06.2007 Neues Outfit im Internet

04.2007 Vorreiterrolle bei gesundheitlicher Bewertung

03.2007 Charakteristische Farben und Strukturen

01.2007 FEB begrüßt neues Mitglied

06.2006 Erdöl treibt Erzeugerpreise

05.2006 FEB mit neuem Logo

01.04.2007 Pressemeldung

FEB-Produkte: Vorreiterrolle bei gesundheitlicher Bewertung

Der Innenraum ist ein bedeutender Teil unseres Lebensraums: Wir verbringen etwa 90% unserer Zeit in geschlossenen Räumen, sei es bei der Arbeit oder in der Freizeit. Luftverunreinigungen im Innenraum betreffen also uns alle. Die Ursachen können vielfältig sein, und die Fragen nach dem „Was ist es?" und „Wo ist es?" sind meistens schwierig zu beantworten: Alle Bauprodukte kommen als Quellen in Betracht.


„Die FEB Mitglieder nehmen ihre Verantwortung für einen gesundheitlichen Verbraucherschutz sehr ernst,“ so der Sprecher der Arbeitsgruppe Produkt- und Anwendungstechnik, Manfred Kopf (debolon). „Deshalb forschen die Labors der Hersteller elastischer Beläge schon seit Jahren nach Bodenbelägen mit sehr geringen Raumluft Emissionen und guten sicherheitsrelevanten Eigenschaften.

Vorreiterrolle durch jahrelange Forschung


Mit diesem Vorsprung in der Entwicklung war es für die Mitglieder des Fachverbandes eine simple Aufgabe ihre Produkte mit dem CE-Label nach EN 14041 zu versehen. Termingerecht ab 2007 lag für alle Produkte der FEB Mitglieder die Kennzeichnung vor, darauf legt Manfred Kopf besonderen Wert.

Das CE-Symbol basiert auf der europäischen Bauproduktenrichtlinie 89/106/CE. Darin sind die wesentlichen sicherheitsrelevanten Anforderungen an Bauwerke festgelegt, wie z. B. Angaben zur Brandklasse, zur Rutschsicherheit, den elektrischen Eigenschaften, Wärmeleitverhalten und weitere Eigenschaften.

FEB-Produkte zusätzlich für „Aufenthaltsräume“ zertifiziert


Für die Verwendung von Bauprodukten in öffentlichen Räumen ist in Deutschland eine Zertifizierung zur Begrenzung von flüchtigen, organischen Stoffen (VOC-Emissionen) notwendig.

Ein Ausschuss aus deutschen Gesundheits- und Umwelt¬behörden des Bundes und der Länder, der AgBB (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten) lieferte als Entscheidungsgrundlage ein allgemeines Bewertungsschema zur Umsetzung. Nach positiver Prüfung wird das Produkt oder die Produktgruppe vom DiBt (Deutsches Institut für Bautechnik) für die Verwendung in Aufenthaltsräumen zugelassen.


FEB: Sicher ist sicher


Die deutschen Verbraucher können dieser Zertifizierung vertrauen. Der Nachweis erfolgt durch eine „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ für öffentliche Räume. Diese Zulassung wird durch ein Zertifikat bestätigt und regelmäßig durch externe Labors fremd überwacht. Kein Wunder, dass sich alle FEB-Mitglieder entschlossen haben ihre Produkte auch für Aufenthaltsräume zu zertifizieren.

Obendrein bieten die Mitglieder des Fachverbandes an, dass der Kunde jederzeit das Zertifikat für seinen elastischen Bodenbelag beim Hersteller abfordern kann.

Downloads:

Präsentation vor der Fachpresse in Frankfurt  (PowerPoint 1,5 MB)
38-seitige Fachausarbeitung zur CE-Kennzeichnung (PDF 500 kb)

Begriffs-Definitionen:


Aufenthaltsräume ...
... sind Räume, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmt oder geeignet sind, wie z. B.:
- Arbeits-, Geschäfts- und Verkaufsräume
- Versammlungs-, Unterrichts- und Warteräume
- Werkstätten, Gaststätten, Küchen

Keine Aufenthaltsräume sind:
- Flure, Treppenhäuser, Neben- und Abstellräume
- Toiletten, Wasch- und Trockenräume
- Garagen, Heiz-, Kessel- und Maschinenräume

Das Bewertungsschema ...
... definiert Mindestanfor¬derungen an die Begrenzung von VOC-Emissionen. Folgende Werte werden dadurch begrenzt:

• Kanzerogene nach 3 und 28 Tagen
• Gesamt VOC (TVOC) nach 3 und 28 Tagen
• Gesamt SVOC nach 28 Tagen
• VOC-Einzelstoffe mit Einstufungswert (NIK) nach 28 Tagen
• VOC-Einzelstoffe ohne Einstufungswert nach 28 Tagen

Die Prüfung nach 3 Tagen simuliert die schnelle Nutzung eines renovierten Raums und soll zu hohe Anfangsemissionen begrenzen, während die Prüfung nach 28 Tagen die Langzeitemissionen simuliert.

Technische Begriffe
VOC: Volatile Organic Compound, flüchtige organische Verbindungen

SVOC: Semi Volatile Organic Compound, schwer flüchtige organische Verbindungen

TVOC: Total Volatile Organic Compound, Summe aus VOC und SVOC

NIK
Geringste interessierende Konzentration bei flüchtigen, organischen Verbindungen aus toxikologischer Sicht. Der NIK-Wert leitet sich ab aus dem Wert der maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK) dividiert durch 100. Dadurch entsteht ein sehr hoher Sicherheitsfaktor für die Einzelstoffe.

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